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berliner morgenpost : wäschetrocknen erlaubt

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BERLINER MORGENPOST ,   15.MAI 2013 ,   IMMOBILIEN - SEITE :

 

Mietrechts - Tipp : 

Wäschetrocknen in der Wohnung ist erlaubt

 

BERLIN - Mieter können ihre frisch gewaschene Wäsche in der Wohnung trocknen.  Das gilt auch, wenn ein Trockenraum zur Verfügung steht, erklärt der Eigentümerverband  Haus & Grund Deutschland.  Allerdings muss der Mieter darauf achten, dass durch das Wäschetrocknen keine Feuchtigkeitsschäden entstehen und die Wohnung entsprechend gelüftet wird.  Anderenfalls haftet der Mieter für die daraus entstehenden Schäden.  Der Mieter darf auch einen eigenen Wäschetrockner in der Wohnung aufstellen.  Dies gilt selbst dann, wenn vom Vermieter ein Gemeinschaftswäschetrockner zur Verfügung gestellt wird.  Allerdings ist der Mieter zu einer sachgemäßen Installation des Gerätes verpflichtet.  Der Vermieter kann die Nutzung selbst aufgestellter Wäschetrockner vertraglich auf die Zeiten außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten beschränken, so der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.   

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