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geteilter heizungsraum

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in der hausbau - planung 1982 , war vorgesehen, das wir in einem kellerraum in der linken hausseite unsere oelheizung installieren werden .  in einem kellerraum in der rechten hausseite wollten wir die bewag - leitungen, die frischwasser - hauptleitungen, die telefonkabel, den zugang zum kabelfernsehen und div. kleinere versorgungseinrichtungen installieren.  

der heizungsraum erfüllte bis zum jahr  2002 seinen zweck. als wir, di., ab 2002 alleine im hause lebten, war für uns diese auf vier familien angelegte oelheizung , inzwischen 20 jahre alt, unrationell, völlig unwirtschaftlich. wir liessen uns in unseren wirtschaftsräumen eine gas - etagen - heizung einbauen. 

als in der mitte des jahres 2005 die erste wohnung versteigert wurde, die wohnung 2, entschied sich der miteigentümer dieser wohnung ebenfalls gegen diese alte oelheizung und liess in seinen wirtschaftsräumen eine gas - etagen - heizung einbauen.

so entschieden sich nach und nach alle ersteigerer und käufer der wohnungen gegen die oelheizung und für eine eigene gas - etagen- heizung, in ihren eigenen räumen. 

ausser einem ersteigerer der wohnung 3. er ersteigerte die wohnung 2008 und verkaufte sie wieder 2009. er liess im alten heizungsraum alle heizungsrohre , den kessel , den brenner,  ALLES entfernen und liess in dem nunmehr leeren kellerraum die gas - etagen - heizung für die wohnung 3 einbauen. es ist die einzige wohnung im haus die ihre heizung nicht in den eigenen räumen hat, sondern in einem gemeinschaftsraum. 

auf vorschlag unseres hausverwalters erging in der eigentümerversammlung vom 29.6.2010 folgender beschluss :  die eigentümergemeinschaft beschliesst, dass die eigentümer der wohnungen  2 + 4 den im keller rechts gelegenen bewag - raum zum abstellen von fahrrädern, reifen etc. nutzen können. die eigentümer der wohnungen  1 + 3 können fahrräder, reifen etc. im ehemaligen heizungsraum abstellen.   in den ehemaligen versorgungsräumen sind türen, fenster und versorgungseinrichtungen freizuhalten.     alle anderen gemeinschaftlichen kellerräume sowie das treppenhaus sind generell frei zu halten.  etwa dort vorhandene gegenstände sind bis 31.7.2010 zu entsorgen oder umzuräumen.   die jeweiligen eigentümer haben den von ihnen zum abstellen genutzten kellerraum jeweils gemeinschaftlich sauber zu halten. 

brief am 8.9.2011 an unseren haus"verwalter" ....auf ihren vorschlag hin beschlossen die eigentümer und der bevollmächtigte der eigentümerin der wohnung 3 :      29.6.2010  punkt 7      

eigentümer   2 + 4  benutzen bewag - raum,

eigentümer    1  +  3  benutzen den alten heizungsraum.

TÜREN, FENSTER, VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN SIND FREIZUHALTEN.

IN DER 2. ET-VERSAMMLUNG  ( 21.9.2010 ) PUNKT 6  SAGTE MAN IHNEN , DASS WIR, DI., DEN RAUM KAUM BENUTZEN KÖNNEN, DA ER VOLLGESTOPFT IST MIT GERÜMPEL.     trotz ihrer delegierung an den bevollmächtigten der eigentümerin der wohnung 3, hat sich daran nichts geändert.

die eigentümergemeinschaft hatte dem vorigen eigentümer der wohnung 3,  herrn we. , erlaubt, seine private etagenheizung in unserem früheren heizungsraum einbauen zu lassen.

diese und das gerümpel, welches dort gelagert ist, bedecken  3/4 der verfügbaren fläche.  wenn ich genau soviel hineinstelle, wie gerümpel drinnen ist, kann kein mensch mehr rein.

unser miteigentümer der wohnung 2, herr st. kl., hatte uns unter anderem den hausverwalter xx empfohlen.  dieser hatte mir gegenüber gesagt :  ( in anbetracht der zwei fast leer stehenden räume ), wenn er von uns zum hausverwalter gewählt wird...."so wird er in diesen beiden räumen mit klebeband auf dem fussboden die versorgungseinrichtungen, fenster, türen, einen gang zum laufen zum fenster usw. entsprechend abkleben und den rest durch 2 teilen.  sodass jeder der 2 eigentümer eine gleich grosse fläche hat. somit kann es nie ärger geben !"     das war die aussage vom Hausverwalter xx !   

WAS SIE MACHEN IST FAULHEIT UND INKOMPETENZ !      SIE KÖNNEN DOCH NICHT EINER STREITBAREN MITEIGENTÜMERIN ÜBERLASSEN, WIEVIEL PLATZ SIE MIR ÜBRIG LÄSST !   

WOLLEN SIE NICHT WENIGSTENS EINMAL FÜR EINE GERECHTE AUFTEILUNG DES FRÜHEREN HEIZUNGSRAUMS SORGEN ?      

WENN SIE NICHTS TUN , SO IST DER OFFENE KRIEG PROGRAMMIERT, SOBALD ICH DEN LEERGEBLIEBENEN PLATZ VOLLSTELLE .   

HERR BE., HEBEN SIE IHREN ARSCH HIERHER UND ÜBEN SIE IHREN BERUF AUS.  SEIEN SIE EIN MEISTER DER HAUSVERWALTER UND NICHT EIN FAULER LEHRLING.        AUCH WENN ICH SIE NICHT MEHR ZUM HAUSVERWALTER GEWÄHLT HABE WEGEN IHRER INKOMPETENZ UND OBERFLÄCHLICHKEIT, SOLLTEN SIE DENNOCH IHRE AUFGABEN LT. IHREM VERWALTERVERTRAG AUCH MIR GEGENÜBER WAHRNEHMEN :

 § 3  3.1.    a + b + c + e   3. 2.        3. 4.      4. 1.

SCHLIESSLICH WERDEN SIE AUCH VON MIR FÜR IHRE "VERWALTUNGS" - AUFGABEN BEZAHLT.       das war mein brief vom 8.9.2011 an unseren haus"verwalter".                       

 



.so sieht der "geteilte"  heizungsraum aus :             linke seite ist bis zur mitte  alles voller gerümpel.         die miteigentümerin der  wohnung 3 hat uns demnach die rechte seite überlassen,  mit tür  -  eingang.  wenn wir genau so viel hineinpacken, kommt kein mensch mehr rein, weil der türeingang dann auch blockiert ist. 

zum fenster kommt man nicht mehr. man kann also nicht öffnen und lüften.  hinten links, am entwässerungsrohr, befindet sich eine schraubbare revisions-öffnung. man kommt nicht mehr hin. hinten rechts befinden sich der wasserzähler , für das gartenwasser  ( wohnungen  3 + 4 )  und der absperrhahn.  man muss also die ecke hinten rechts freilassen und einen gang dazu.  

an der rechten wandseite sind weitere versorgungs - einrichtungen :

1.  frischwasser - zähler der wohnung 3  ( für heizung + warmwasser )

2.  frischwasser - absperrhahn für die wohnungen  1 + 3 

3.  ausgussbecken mit frischwasser - leitung   ( für, z.b. bewässerung des vorgartens, mittels schlauch ).

 

 

RATGEBER RECHT,  BERLINER MORGENPOST  19.12.2007 :    AUCH IN EINER KELLER-GEMEINSCHAFT MUSS MAN RÜCKSICHT NEHMEN :      wer sich in einer wohnanlage einmietet oder einkauft, der muss sich mit seinen nachbarn arrangieren.  zwei besitzer von eigentumswohnungen , die sich einen kellerraum teilten, waren dazu nicht in der lage. deshalb gab ihnen das oberlandesgericht münchen   ( az. 32 Wx 71/05 ) nach information der landesbausparkassen eine nachhilfestunde in rücksichtsvollem betragen.                 .............die beiden teilten sich einen größeren keller.  ..............Die OLG - Richter zitierten die Bestimmungen der Gemeinschaft zum Sondereigentum, wo es heißt, jeder könne diese Räume ungehindert nutzen, "soweit er die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beeinträchtigt". Genau das sei aber hier der Fall. :   BEHINDERUNGEN MUSSTEN BESEITIGT WERDEN.

                                                                                                                                                    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

dieser, mit gerümpel der wohnung 3 , gefüllte ehemalige heizungsraum , war lt. beschluss zur

hälfte für uns , wohnung 1 , nutzbar.         danke  herr hausverwalter be. .  sie verstehen wirklich

etwas von ihrem beruf.                                                                                                                    

am 31.08.2013 räumte der ehemann der mieterin der wohnung 3 dieses gerümpel in einen pkw -

anhänger und platzierte diesen auf der strasse, vor der linken einfahrt.  dort parkte er bis zum      

15.10.2013 .  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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